Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lifestyle Verlags-, Werbe- und Medien GmbH, im Folgenden LS genannt.

 

Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages für Print-Anzeigen oder Online-Banner erkennt der Auftraggeber die Anzeigenpreise aus den Mediadaten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LS an.

Der Anzeigenauftrag des Auftraggebers für Print-Anzeigen oder Online-Banner ist verbindlich. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgaben von LS vorliegen. Eine Kündigung des Anzeigenauftrags durch den Auftraggeber ist nur mit der Maßgabe möglich, dass der Auftraggeber 40% des Nettopreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. an LS zu zahlen hat.

 

Ist die abbestellte Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber diese Anzeige voll zu bezahlen. Beanstandungen aller Art sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige gegenüber LS schriftlich zu erheben. Bei telefonisch oder mündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt LS keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung.

Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für das Inserat zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, LS von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages – auch wenn er storniert sein sollte – gegen LS erwachsen.

Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird eine Anzeige für den Auftraggeber durch den Verlag gestaltet, so fallen für die grafische Gestaltung je nach Aufwand Mehrkosten an.

Anzeigenaufträge die über einen längerfristigen Zeitraum von mindestens sechs Monaten abgeschlossen werden sowie Anzeigen und Inserate in den Sonderpublikationen GastroGuide und ShoppingGuide verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende schriftlich seinen Auftrag kündigt.

Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an den Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und die Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.Die geforderten Kosten für das Inserat sind nicht dem Mittler, sondern dem Verlag zu entrichten.

Bei Betriebsstörung oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahmung, Verkehrsstörung, allgemeiner Rohstoff- und Energieknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb von LS als auch in fremden Betrieben, derer sich LS zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und auf Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung und für nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen sowie nicht ausgeführte Beilagenaufträge gewährleistet.

LS liefert auf Wunsch mit der Rechnung ein Magazin als Anzeigenbeleg. Die Mediadaten (Verteilung, Randgebiete usw.) können sich ändern, ohne dass der Anzeigenauftrag seine Gültigkeit verliert. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für fortlaufende Aufträge unverzüglich in Kraft.

Wird dem Auftraggeber ein kostenloser, redaktioneller Beitrag zugestanden, so besteht bei mangelhaftem Druck oder mangelhafter Ausführung keine Möglichkeit auf Reklamation oder Minderung für die angrenzende Anzeige.

Erfolgt im Bankeinzugsverfahren eine Rückbelastung an LS, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Für eine spezielle Auflage zur Verfügung gestellte Unterlagen (z.B. Bilder und Texte) dürfen jederzeit von LS auch in anderen Gebieten eingesetzt werden, ohne dass es einer Erlaubnis bedarf.

Anzeigen, die an bestimmten Plätzen im Magazin gewünscht werden (ausgenommen die Umschlagseiten und die Doppelinnenseite), werden nach den jeweiligen Möglichkeiten beachtet, sind jedoch für den Verlag unverbindlich.

Nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch LS ist dies eine Verpflichtung und wird dem Auftraggeber mit 15% Aufschlag auf den Nettopreis berechnet. Vom Verlag anerkannte Werbungsmittler erhalten 15% Provision auf den Grundpreis für Anzeigen vom Kundennettobetrag. Die in diesen Mediadaten angegebenen Preise sind Direktpreise.

Ein Ausschluss von Anzeigen und Beilagenaufträgen (einschließlich Produktausschluss) von Mitbewerbern kann weder für bestimmte Ausgaben noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mündliche Abreden werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich im Auftrag aufgenommen oder von LS schriftlich bestätigt werden.

Gerichtsstand ist Trier. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) direkt oder indirekt per E-Mail oder als Download-Datei an den Verlag übermittelt werden.

Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen LS inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Daten, z.B. Dateien, die unter Corel Draw, Quark XPress, InDesign, Adobe Photoshop usw. gespeichert wurden, kann LS ablehnen. LS kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, welche keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.