Ab Anfang März gelten in folgenden Straßen die Regeln der Fußgängerzone gemäß Straßenverkehrsordnung, wobei Fußgänger:innen Vorrang haben: Konstantinstraße ab Einmündung Hosenstraße in Richtung Kornmarkt und Kreuzung Johann-Philipp-Straße, Gangolfstraße sowie Am Zündel (s. Grafik Pollerkonzept). Außerdem die Neustraße ab Einmündung Kaiserstraße bis Einmündung Pfützenstraße, Kapuzinergasse, Germanstraße, Am Alten Theater sowie Viehmarktplatz ab Ende Wendefläche in Richtung Am Alten Theater. Der Bereich Liebfrauenstraße und An der Meerkatz wurde bereits umgesetzt (s. Grafik Pollerkonzept).
Das Befahren ist dann nur noch während der Lieferzeiten von 6 bis 11 Uhr (täglich, auch an Sonn- und Feiertagen) oder mit Ausnahmegenehmigungen bzw. Vignetten möglich. Weil in einer Fußgängerzone laut StVO keine Parkplätze erlaubt sind, werden zudem jene in der Konstantinstraße, der Gangolfstraße, der Germanstraße und der Pfützenstraße entfernt. Weiterführende Informationen gibt's auf trier.de.