Die Mosel-Weinwerbung ruft alle Ortsweinhoheiten, Töchter aus Winzerfamilien sowie weitere weininteressierte jungen Frauen aus dem Anbaugebiet auf, sich für die Wahl der Mosel-Weinkönigin 2021 zu bewerben.
Die Bewerberinnen für das Amt der Mosel-Weinkönigin müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein, aber sie müssen nicht aus einer Winzer- oder Weinhändlerfamilie stammen. Berufliche Tätigkeit in der Weinbranche, besondere Kenntnisse im Weinbau oder in der Kellerwirtschaft qualifizieren ebenso für das Amt. Erfahrungen als Ortsweinkönigin sind hilfreich, aber keine Bedingung für eine Kandidatur. Außerdem sind gute Kenntnisse des Weinanbaugebietes, seiner Rebsorten und Weine sowie Kommunikationsfreude die Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Gute Englischkenntnisse sind ebenfalls gefragt, da Veranstaltungen im Ausland sowie mit ausländischen Gästen zum Aufgabengebiet gehören können.
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Foto nimmt die Geschäftsstelle des Moselwein e.V. in der Gartenfeldstraße 12a, 54295 Trier entgegen. Alternativ ist auch die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail an cb(at)weinland-mosel(.)de möglich.