Öffnung von Museen, Denkmälern und mehr ab dem 11. Mai

Fünfte Coronabekämpfungsordnung des Landes beschließt Lockerungen

Nachdem der Breitensport im Freien, Geschäfte und die Gastronomie wieder öffnen dürfen, gibt es auch eine Lockerung der Beschränkungen im kulturellen Leben. Ab dem 11.05. dürfen gemäß der aktuellesten Version der Coronabekämpfungsverordnung nun auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie Bau- und Kulturdenkmäler wieder öffnen.

Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen ermöglicht das Land Rheinland-Pfalz die Wiederaufnahme des kulturellen Lebens. Zu diesen Maßnahmen zählen die Bereitsstellung von Desinfektionsmittel, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie eine Steuerung des Zutritts durch Einlasskontrollen. Darüber hinaus muss der Mindestabstand auch innerhalb der kulturellen Räume mindestens 1,50m betragen.

Für Dr. Elisabeth Dühr, Vorsitzende des Museumsverbandes Rheinland-Pfalz und Direktorin des Stadtmuseums Simeonstift, ein erster Schritt in die richtige Richtung: "Wir freuen uns riesig, wieder Besucher*innen in Museen begrüßen zu dürfen, denn nichts ist trostloser als leere Ausstellungräume. Viele Häuser werden in der Lage sein, sofort ab dem 11. Mai wieder zu öffnen. Für einige Museen könnte die Umsetzung von Hygiene- und Vereinzelungsmaßnahmen jedoch problematisch oder sehr aufwändig werden. Mittelfristig hoffen wir, dass besucherstarke Vermittlungs- und Veranstaltungsangebote wieder anlaufen können, insbesondere in Hinblick auf die freiberuflichen Mitarbeiter*innen der Museen im Vermittlungsbereich."