Vollständig Geimpften und Genesenen ist dadurch der Einlass ins Theater Trier weiterhin ohne zusätzlichen Test möglich. Mit Einstellung der Pausenbewirtung und der bereits eingeführten Maskenpflicht bleibt es somit im Theater bei der 2G-Regel. Dazu müssen alle Besucher*innen beim Einlass einen gültigen Nachweis über ihre vollständige Impfung oder eine Genesung sowie ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen. Kinder bis 11 Jahre gelten als geimpft. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahre gilt derweil die 3G-Regel: Sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, können sie mit einem aktuellen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, die Vorstellung besuchen.
Um für alle Besucherinnen und Besucher eine größtmögliche Sicherheit in der aktuellen Phase der Corona Pandemie zu gewährleisten, besteht ab sofort auch während der Vorstellung eine Maskenpflicht. Darüber hinaus wird auch im kommenden Jahr zunächst die Zahl der Zuschauer im Großen Haus von 600 auf maximal 400 reduziert.