Theater Trier: Maskenpflicht am Sitzplatz, Theatergastronomie geschlossen

Verschärfung der Regeln ab 04. Dezember

Auch das Theater der Stadt Trier reagiert auf die verschärften Regeln zur Coronabekämpfung und erweitert die weiterhin geltende 2G-Besuchsregel um eine Maskenpflicht während den Vorstellungen. Zudem ist die Theatergastronomie ab Samstag, dem 04.12., bis auf Weiteres geschlossen.

Vollständig Geimpften und Genesenen ist dadurch der Einlass ins Theater Trier weiterhin ohne zusätzlichen Test möglich. Mit Einstellung der Pausenbewirtung und der bereits eingeführten Maskenpflicht bleibt es somit im Theater bei der 2G-Regel. Dazu müssen alle Besucher*innen beim Einlass einen gültigen Nachweis über ihre vollständige Impfung oder eine Genesung sowie ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen. Kinder bis 11 Jahre gelten als geimpft. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahre gilt derweil die 3G-Regel: Sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, können sie mit einem aktuellen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, die Vorstellung besuchen.

Um für alle Besucherinnen und Besucher eine größtmögliche Sicherheit in der aktuellen Phase der Corona Pandemie zu gewährleisten, besteht ab sofort auch während der Vorstellung eine Maskenpflicht. Darüber hinaus wird auch im kommenden Jahr zunächst die Zahl der Zuschauer im Großen Haus von 600 auf maximal 400 reduziert.