Dank niedriger Inzidenzen wurde in den letzten Wochen immer mehr gelockert und damit auch der Veranstaltungsbranche Hoffnung gemacht. Diese kann nun durchatmen, denn mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind auch Großveranstaltungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 (abhängig von der jeweiligen Kommune) wieder erlaubt.
Die Lockerungen im Überblick
Allgemein
- wer vollständig geimpft ist, benötigt keinen Test
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten möglich
- Testpflicht bis einschließlich 14 Jahre entfällt
- private Feiern sind bis zu 100 Gästen möglich, im Innenbereich gilt dabei die Testpflicht
- als Personenbegrenzung gilt eine Person pro 5 Quadratmeter
Veranstaltungen
Veranstaltungen werden künftig unterschieden in
- Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmer
- Veranstaltungen im Freien bis 500 Teilnehmer
- Großveranstaltungen innen über 250 Teilnehmer bei maximal 50% Auslastung des Veranstaltungsorts und maximal 5.000 Teilnehmern
- Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen über 500 Teilnehmer bei maximal 50% Auslastung des Veranstaltungsorts und maximal 5.000 Teilnehmern
- Großveranstaltungen im Freien auf abgrenzbarem Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis maximal 5.000 Teilnehmer
- Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern sind in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen
Generell gilt dabei, dass Großveranstaltungen nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden dürfen.
Clubs und Diskotheken
Öffnung ist für bis zu 350 Besucher unter Beachtung der Schutzmaßnahmen (Testpflicht etc.) möglich. Die Zahl der zugelassenen Gäste hängt dabei jedoch von der Größe der Location ab.
Gastronomie
Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen bei tagesaktuellem Test keine Maske mehr tragen. Für Gäste entfällt die Testpflicht und Vorausbuchungspflicht.
Sport & Kultur
In Zoos, Museen und Galerien entfällt die Vorausbuchungspflicht. Sport ist im Freien und innen mit bis zu 50 Personen möglich, Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu. Die gleiche Regelung gilt für Proben in der Laienkultur.