Stadtleben

Corona-Alarmstufe Rot: Das gilt ab 24. Oktober in Trier und im Landkreis

Neue Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treten in Kraft

Mit Stand 23. Oktober vermeldet die Stadt Trier 90 aktive nachgewiesene Fälle einer Corona-Infektion. Im Kreis Trier-Saarburg gelten aktuell 97 Personen als infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier aktuell bei 63,7, im Landkreis bei 54,9. Somit haben Stadt und Kreis die Alarmstufe gemäß Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz erreicht. Daraufhin hat eine Task Force mit Vertretern von Stadt, Landkreis und Land neue Maßnahmen zur Eindämmung desr Pandemie beschlossen, welche die Maskenpflicht, den Alkoholausschank, Veranstaltungen und den Sport betreffen. In der Stadt Trier gelten diese ab 24. Oktober, im Landkreis Trier-Saarburg ab 26. Oktober.

In der Fußgängerzone in Trier gilt ab Samstag, 24.10. an Freitagen, Samstagen und Sonntagen eine Maskenpflicht auch im Freien. Die Fußgängerzone umfasst Porta-Nigra-Platz, Simeonstraße, Margaretengässchen, Simeonstiftplatz, Moselstraße, Jakobstraße, Treveris, Walramsneustraße, Stockplatz, Wilhelm-Rautenstrauch-Straße, Hauptmarkt, Dietrichstraße, Sternstraße, Domfreihof, Liebfrauenstraße, Grabenstraße, Brotstraße, Palaststraße, Konstantinplatz, Martin-Luther-Platz, Konstantinstraße, Hosenstraße, Johann-Philipp-Straße, Kornmarkt, Fleischstraße, Jakobsspitälchen, Metzelstraße, Nagelstraße, Fahrstraße, Jüdemerstraße, Neustraße, Viehmarktplatz, Viehmarktstraße, Antoniusstraße, Heinz-Tietjen-Weg, Stresemannstraße, Hindenburgstraße und Am Augustinerhof. Die Maskenpflicht entfällt bei Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen auf fest zugewiesenen Sitzplätzen in der Außengastronomie.

An allen weiterführenden Schulen in Trier und Trier-Saarburg gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung. Die Maskenpflicht gilt in Trier auch für Volkshochschulen und Erwachsenenbildung. Universität und Hochschule in Trier haben angekündigt, sich anzuschließen.

Veranstaltungen werden sowohl im Innen- als auch im Außenbereich bis auf 75 Teilnehmer begrenzt. Von dieser Maßnahme sind Theater und Kleinkunstbühnen nicht betroffen, wenn ein eigenes Hygienekonzept vorliegt (z.B. Theater Trier). Für private Feiern gilt ab Montag landesweit eine Beschränkung von 25 Teilnehmern.

Der Ausschank und Verkauf von Alkohol in der Gastronomie ist ab 24 Uhr untersagt. Dies gilt auch für den Alkoholverkauf an Tankstellen oder Kiosken.

Beim Sport im Freien ist das gemeinsame Training nur mit bis zu 30 Personen zugelassen, die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht erlaubt. Im Innenbereich wie Hallen etc. ist das gemeinsame Training nur mit bis zu fünf Personen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist auch hier nicht zugelassen. Innen und außen dürfen Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Darüber hinaus wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter  Fläche begrenzt. Wettkämpfe können im Innen- und Außenbereich zwar stattfinden, Zuschauer sind jedoch nicht zugelassen. Letzteres betrifft unter anderem auch die Römerstrom Gladiators Trier: Bei Heimspielen in der Arena müssen diese vorerst vor leeren Rängen agieren. Das Heimspiel gegen das Team Ehingen/Urspring am 01.11. (17 Uhr) wird kostenlos im Stream auf sportdeutschland.tv zu sehen sein. Dies gilt auch für das Auswärtsspiel am 25.10. in Quakenbrück (19:30 Uhr), wo die Gladiatoren auf die Artland Dragons treffen.

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