In einem ersten Schritt ab Freitag, dem 18. Februar, gilt: Bei privaten Treffen entfällt für Geimpfte und Genesene die bisherige Obergrenze von zehn Personen. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben indes bis 19. März bestehen, heißt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Die 2G-Regel im gesamten Einzelhandel entfällt, die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weiterhin.
Als nächster Schritt ist ab Freitag, dem 04. März, der Zutritt in Gastronomie und Hotels mit 3G erlaubt, also für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test. An diesem Datum dürfen auch Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Hier gelten jedoch weiterhin die 2Gplus-Bedingungen, sprich Zutritt nur für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung ("Booster"). Zudem sind überregionale Sport- und Großveranstaltungen wieder mit mehr zuschauenden Geimpften und Genesenen möglich. Konkret bedeutet dies: Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden soll nicht überschritten werden. Bei Veranstaltungen im Freien wird eine maximale Auslastung von 75 Prozent angestrebt, hierbei darf die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden. Das Tragen einer Maske gilt weiterhin.
Schließlich entfallen ab Sonntag, dem 20. März, alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen und die Home-Office-Pflicht, vorausgesetzt, die Situation in den Krankenhäusern lässt das zu. Ungeachtet dieses Termins bleiben Maskenpflicht und Abstandsregel, zum Beispiel im ÖPNV, sowie Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen als Basisschutz bis auf Weiteres bestehen.
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