Bezüglich sozialen Kontakten ist der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen von zwei Haushalten mit einer Gesamtpersonenzahl von maximal zehn Personen erlaubt. Generell sollte man auf nicht notwendige, private Reisen im Inland und auch überregionale Ausflüge verzichten. Das Gleiche gilt für Übernachtungsangebote im Inland. Diese soll es den ganzen November lang nur für notwendige Zwecke geben, zum Beispiel Dienstreisen.
Veranstaltungen und Events werden einen Monat lang untersagt. Demgegenüber stehen Profisportveranstaltungen, die zwar stattfinden dürfen, dies jedoch ohne Zuschauer.
Darüber hinaus wird die gesamte Zahl der Freizeiteinrichtungen geschlossen. Dazu zählen neben Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Museen, Messen, Kinos und Freizeitparks auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Was ebenfalls nicht erlaubt ist, ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb. Davon ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Die gesamte Gastronomie, sprich Restaurants, Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen geschlossen bleiben. Lediglich die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr daheim sowie der Betrieb von Kantinen ist weiterhin erlaubt.
Ebenfalls ihre Türen schließen müssen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben hingegen weiterhin möglich. Das Gleiche gilt für Friseursalons.
Zwei Unterschiede gibt es im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr: So bleiben Groß- und Einzelhandel unter Hygiene- und Zutrittssteuerungsauflagen geöffnet. In den Geschäften darf sich dabei nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Fläche aufhalten. Auch Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin offen.
Um die von den Schließungen betroffenen Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen für finanzielle Ausfälle zu entschädigen, gewährt der Bund diesen eine Wirtschaftshilfe von bis zu zehn Milliarden Euro. Zusätzlich werden Hilfsmaßnahmen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert. Letzteres betrifft vor allem die Kultur- und Veranstaltungsbranche.