Stadtleben

Corona-Maßnahmen: Weitere Lockerungen ab dem 01. März

Fahrschulen, Baumärkte und Einzelhandel, Tierparks und mehr sollen öffnen dürfen

Erstellt am 24.02.2021

Nachdem bereits andere Bundesländer vereinzelte Lockerungen der Corona-Regelungen verabschiedeten, zieht Rheinland-Pfalz nun nach. Ab dem 01. März sollen Tierparks, der Einzelhandel und mehr wieder öffnen können – das allerdings unter strengen Auflagen. Die neuen Regelungen sollen am Ende der Woche offiziell bekanntgegeben werden.

 

Noch vor der geplanten Bund-Länder-Schalte kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine „behutsame“ Anpassung der derzeitigen Corona-Verordnungen an. Dies sei in zweierlei Hinsicht nötig, wie Dreyer erklärt: „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst und den starken Wunsch nach Öffnungen, dafür habe ich auch großes Verständnis. Auf der anderen Seite steigt die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation und dafür treffe ich Vorsorge.“

Die nun für den 01. März geplanten Öffnungen seien aufgrund der niedrigen Infektionszahlen sowie der guten Impf- und Testquote möglich. Verschiedene Bereiche sind betroffen: Gärtnereien, Gartencenter, Gartenbaubetriebe und Baumärkte sollen im Freien bzw. Außenbereich wieder mit dem regulären Verkauf starten können. Auch Fahrschulen dürfen wieder praktischen Unterricht anbieten. Musikschulen dürfen unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen, sofern es sich um Einzelunterricht mit Maske und Abstand handelt – Gesangsunterricht und Unterricht in Blasinstrumenten bleiben untersagt.

Gute Nachrichten gibt es auch für den Einzelhandel. Hier werden die Regelungen erweitert, sodass bei Bekleidungsgeschäften künftig ein „Termin-Shopping“ möglich sein soll. Bei diesen Einzelterminen darf immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten; es gelten Maskenpflicht und Kontakterfassung. Zwischen den einzelnen Terminen müssen mindestens 15 Minuten liegen, um entsprechende Hygienemaßnahmen vorzunehmen.

Pünktlich zum Sonnenschein öffnen auch Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen ihre Tore. Die Besucherzahl darf dabei jedoch nicht mehr als 25 Prozent der maximalen Kapazität übersteigen. Tickets müssen im Voraus gebucht werden.

Mehr Impfungen für Rheinland-Pfalz

Bereits ab dem 27.02. soll die Impf-Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei geöffnet werden. Beschäftigte in Kindergärten, Tagespflegestätten und Schulen sollen sich dann bereits ab dem 01.03. impfen lassen können. 20.000 Impfungen pro Woche seien das Ziel. Auch andere Berufsgruppen profitieren vom Impfangebot – eine Liste wird das zuständige Ministerium vorlegen.

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