„Wir haben mit einer steigenden Impfquote und künftig gut verfügbaren Schnelltests neue Faktoren, die die Bewertung der Lage deutlich verändern. Durch eine höhere Impfquote erwarten wir weniger schwere und tödliche Verläufe. Durch ein breites Testkonzept werden Infektionen schneller entdeckt und weitere Ansteckungen schneller verhindert. Das macht eine neue Risikobewertung nicht nur möglich, sondern notwendig“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach Absprache mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und Bundeskanzlerin Merkel.
Das bedeutet, es werden weitere Lockerungen der aktuellen Corona-Beschränkungen angestrebt, sofern das Infektionsgeschehen es zulässt. Nach ersten Öffnungen Ende Februar/Anfang März (1. Öffnungsschritt) sollen weitere Schritte folgen:
2. Öffnungsschritt (ab 08. März, inzidenz-unabhängig)
- Buchhandlungen
- Blumengeschäfte
- Gartenmärkte
- körpernahe Dienstleistungen
- Fahr- und Flugschulen
(mit tagesaktuellem Test)
Ab dem 08. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Zudem werden die privaten Kontaktmöglichkeiten erweitert und auf zwei Hausstände mit maximal fünf Personen ausgeweitet (Kinder bis 14 Jahren werden bei der Zählung ausgenommen). Kindern bis 14 Jahren wird der kontaktfreie Außensport wieder ermöglicht. Zudem werden ab dem 08. März Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte geöffnet. Auch körpernahe Dienstleistungen können wieder starten – Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, sind nur nach einem tagesaktuellen Test möglich.
3. Öffnungsschritt (ab 08. März, nach Inzidenz)
unter 50:
- Einzelhandel (1 Kund*in pro 10/20 qm)
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten
- Außensport (maximal 10 Personen, kontaktfrei)
bei 50-100:
- Termin-Shopping (1 Kund*in pro 40 qm, Terminbuchung)
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten (mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung)
- Außensport (maximal 5 Personen aus zwei Haushalten, kontaktfrei bzw. maximal 20 Kinder)
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50, darf der Einzelhandel sowie Museen, Galerien und botanische Gärten wieder öffnen (3. Öffnungsschritt). Liegt die Inzidenz jedoch zwischen 50 und 100, greifen erhöhte Schutzmaßnahmen. Ein Besuch von Galerien, Zoos etc. ist dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich. Im Einzelhandel ist in einem solchen Fall auch nur das Termin-Shopping erlaubt.
Zusätzlich verständigten sich Bund und Länder auf eine Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden am zweiten darauffolgenden Werktag die Lockerungen zurückgenommen und die aktuellen Regelungen (Stand vor dem 08. März) treten wieder in Kraft.
4. Öffnungsschritt (14 Tage später, frühestens 22. März, nach Inzidenz)
unter 50:
- Außen-Gastronomie
- Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
- Sport (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen)
bei 50-100:
- Außen-Gastronomie (mit vorheriger Terminbuchung, bei verschiedenen Hausständen Schnell- oder Selbsttest erforderlich)
Jeweils mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest:
- Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
- Sport (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen)
Bleibt die Inzidenz nach den vorgenommenen Öffnungsschritten weitere 14 Tage stabil, darf ab dem 22. März die Außengastronomie öffnen. Gleiches gilt für Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser. Kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann ebenfalls wieder möglich sein – liegt der Inzidenzwert über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.
5. Öffnungsschritt (14 Tage später, frühestens 05. April, nach Inzidenz)
unter 50:
- Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (maximal 50 Teilnehmende)
- Kontaktsport innen
bei 50-100:
- Einzelhandel (1 Kund*in pro 10/20 qm)
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)
- Kontaktsport innen mit Test
Auch wenn die Inzidenz nicht stabil unter 50 sinkt, aber unter 100 bleibt, kann spätestens am 05. April der Einzelhandel öffnen. Bei der nächsten, für den 22. März geplanten Bund-Länder-Konferenz wird über das weitere Vorgehen in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels unter Berücksichtigung von Testen, Impfen, Virusmutationen und weiteren Faktoren gesprochen.