Kultur

Das ändert sich 2024

Infos zu wichtigen Gesetzesänderungen

Erstellt am 04.01.2024

Das Jahr 2024 bringt für Unternehmen und Verbraucher:innen in Deutschland eine Reihe von wichtigen Gesetzesänderungen mit sich. Wir sagen euch, was sich in Sachen Bürgergeld, Gebäudeenergiegesetz und der Teil-Legalisierung von Cannabis verändert.

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 von 12,- Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Das bedeutet: Er gilt nicht nur für Arbeitnehmer:innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber:innen.

Bei Letzteren wirkt sich das Plus auch auf die Verdienstgrenze aus: Weil die Erhöhung des Mindestlohns und die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 aneinandergekoppelt sind, erhöht sich die Verdienstgrenze von 520,- Euro auf 538,- Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich dementsprechend auf 6.456,- Euro.

Auch bleibt ab dem ersten Monat des neuen Jahres mehr "Netto" vom "Brutto" übrig, denn der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908,- Euro auf 11.604,- Euro. Bei Verheirateten liegt er ab 01.01.2024 bei 23.208,- Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt das Einkommen demnach steuerfrei. Und auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 01.01.2024 6.384,- Euro pro Kind für beide Elternteile, 2023 waren es noch 6.024,- Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag, also 3.192,- Euro, angesetzt.

Ab Januar 2024 erhalten Verbraucher:innen , die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, ebenfalls mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61,- Euro mehr, womit der Satz auf 563,- Euro pro Monat steigt. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420,- Euro dann 471,- Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348,- Euro auf 390,- Euro, für Kinder bis 6 Jahre von 318,- auf 357,- Euro.

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Wenn neue Heizungen eingebaut werden, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Bio-Gas, Bio-Öl, Holzpellets und Solarthermie. Ebenso dazu zählt Umweltwärme, die von Wärmepumpen zum Heizen genutzt wird, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis zum Ende des Jahres 2044 betrieben werden.

Ebenfalls ab dem 01.01.2024 müssen Arztpraxen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Zunächst werden E-Rezepte für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die dazugehörige App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch einen Pin-Code, den man von der Krankenkasse erhält. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.

Ab Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 0,25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben.

Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem der Kostenanstieg für Reparaturen aufgrund der hohen Inflation. Wegen des harten Wettbewerbs lohnt es sich dennoch, die Preise verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Steigen die Preise, dann haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das neue Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.

Mit dem ab 17.02. geltenden "Digital Services Act", kurz DSA, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. So können Nutzer:innen künftig leichter illegale Inhalte melden, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.

Ab dem 1. April 2024 wird die Grenze für Paare von bisher 300.000,- Euro auf 200.000,- Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Wer gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, erhält dann kein Elterngeld mehr.

Im Frühjahr 2024 tritt zudem die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft, der Bundestag nennt den 01.04. als Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Erwachsene legal bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und zuhause bis zu drei Cannabis-Pflanzen anbauen.

Ab Juli 2024 gibt es schließlich eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, abhängig vom Rentenbeginn. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.

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