Kultur

Das ändert sich 2026

Die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr

Erstellt am 07.01.2026

Zu den eigenen Vorsätzen für das neue Jahr kommen gesetzliche Anpassungen und gesellschaftliche Neuerungen hinzu – und so bringt auch 2026 Veränderungen mit sich, die unter anderem das Deutschlandticket, das Kindergeld und den Mindestlohn betreffen. Wir geben einen Überblick über zentrale Erneuerungen, die sowohl für Verbraucher:innen als auch für Unternehmen und die Gesellschaft relevant sind.

Deutschlandticket 
Ab Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 63,- Euro pro Monat. Begründet wird die Preiserhöhung mit gestiegenen Betriebskosten im Nahverkehr und einer höheren Finanzierungslast der Länder. Trotzdem bleibt das Ticket für Vielnutzer:innen und Pendler:innen oft günstiger als alternative Verkehrskosten – gerade im Kontext steigender Spritpreise und CO₂-Abgaben.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 
Das Kindergeld steigt ab dem 01.01.2026 um 4,- Euro auf 259,- Euro pro Kind und Monat. Eltern müssen nichts beantragen, die Anpassung erfolgt automatisch durch die Familienkasse. Parallel dazu wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht – dies entlastet Familien mit höherem Einkommen steuerlich. Zusätzlich steigen andere familienbezogene Freibeträge (zum Beispiel für Betreuung, Erziehung, Ausbildung) bzw. BEA-Freibeträge, was gerade bei steuerpflichtigen Haushalten spürbar entlastend wirken kann und die soziale Unterstützung für Kinder und Eltern verstärkt.

Mindestlohn und Minijobs 
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2026 auf 13,90 Euro/Stunde angehoben. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs – sie steigt von bislang 556,- Euro auf 603,- Euro pro Monat. Auszubildende bekommen ebenfalls mehr: So steigt beispielsweise die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr auf 724,- Euro monatlich. Diese Erhöhung kommt vielen Beschäftigten in Niedriglohnsektoren zugute und verbessert auch die Einkommenssituation bei Minijobs.

Mehrwertsteuer-Senkung in der Gastronomie 
Für Speisen in der Gastronomie (Getränke sind davon ausgenommen) gilt ab dem neuen Jahr dauerhaft ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Davon profitieren Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Cateringservices, aber auch Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Krankenhäuser.

Photovoltaik-Förderung (PV) und Eigenverbrauch 
Ab 2026 wird die steuerliche Behandlung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom vereinfacht: Die bisher oft fiktive Abrechnung soll entfallen. Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden bleibt die Steuerbefreiung erhalten – diese Regelung soll Hausbesitzer:innen weiterhin Vorteile bringen. Die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bleibt bei 0 Prozent. Zusätzlich werden Förderprogramme und der bürokratische Aufwand wie die Anmeldung und Registrierung vereinfacht. Das alles hängt natürlich von der persönlichen Investitionsbereitschaft und der Wohnsituation ab.

Gesetzliche Rentenversicherung und Altersvorsorge 
Ab 01.07.2026 soll die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent steigen. Eine neue Regelung – die sogenannte „Aktivrente“ – erlaubt es Rentner:innen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000,- Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei zusätzlich zu verdienen, sofern sie weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten. Ziel ist es, erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten und Anreize für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Zudem soll die Altersarmut besser abgefedert und ein Zuverdienst im Ruhestand erleichtert werden. Zusätzlich sollen Hürden für betriebliche Altersvorsorge insbesondere für Gering- und Mittelverdienende reduziert werden. So ist eine Umsetzung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes geplant.

Entlastung des Ehrenamts und Gemeinnützigkeit 
Für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, sozialen Projekten oder Hilfsdiensten steigen die steuerfreien Pauschalen. So wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300,- Euro angehoben und die allgemeine Ehrenamtspauschale auf 960,- Euro erhöht. Hinzu kommt eine Vereinfachung der Regelung bei Kleinspenden: Eine Spendenquittung ist dann erst ab 400,- Euro erforderlich. Diese Umsetzungen können das freiwillige Engagement fördern und stärken.

Arbeit und Digitalisierung 
Ab dem 02.08.2026 wird der EU AI Act, die KI-Verordnung der EU, weitreichend anwendbar. Das heißt: Firmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, müssen neue Regeln einhalten – beispielsweise bezüglich Transparenz, Sicherheit, Risikobewertung und Dokumentation. Für „hochriskante“ KI-Anwendungen (zum Beispiel KI zur Entscheidungsfindung in Bereichen mit starkem Einfluss auf Menschen) gelten ab dann strengere Regularien. Für Arbeitnehmer:innen und Privatpersonen kann das bedeuten: KI-gestützte Tools, wie etwa im Recruiting, bei Bewerbungen, bei automatischen Bewertungen oder Personalentscheidungen, unterliegen neuen Schutzbestimmungen. Dadurch können Missbrauch oder intransparente Systeme eingeschränkt werden.

E-Mobilität 
Ab dem 01.01.2026 wird das Netz- und Energierecht für Elektroautos geändert: Dann gelten E-Autos in Deutschland (und teilweise in Europa) als Stromspeicher – dies erleichtert das sogenannte bidirektionale Laden, denn der Strom aus dem Auto kann zurück ins Netz eingespeist werden. Zudem kommt die E-Auto-Förderung 2026 zurück – das bedeutet, dass neu zugelassene, reine Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren. Auch soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben werden: Laut EU-Beschluss werden bis 2026 entlang der zentralen Verkehrsachsen mindestens alle 60 Kilometer öffentliche Ladestationen zur Verfügung stehen, was, besonders auf langen Strecken, bessere Ladechancen bedeutet.

Gesundheit und Soziales 
Bei KI-Anwendungen im Gesundheitswesen – zum Beispiel bei diagnostischen Tools, der Bildanalyse oder in der Telemedizin – gelten ab 2026 strengere Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und ethische Prüfung. Dies könnte Vorteile bringen, bedeutet eine stärker regulierte KI doch mehr Schutz der Privatsphäre, weniger Risiko durch fehlerhafte oder diskriminierende Systeme und mehr Vertrauen in digitale Gesundheitsdienste. Hinzu kommt, dass eine moderne Infrastruktur durch Digitalisierung in Zukunft die Terminplanung, elektronische Patientenakten oder Online-Dienste erleichtert – Voraussetzung dafür ist eine gute Umsetzung von Gesetzgebung und Datenschutz.

Konsum und Alltag 
Die bereits 2024 beschlossene, neue EU Richtlinie Recht auf Reparatur (Right to Repair) muss bis zum Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Damit erhalten Verbraucher:innen verpflichtende Rechte auf Reparatur, Ersatzteile und Informationen. Ob Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder andere technische Geräte: Hersteller werden dazu verpflichtet, Reparaturen zeitnah und zu angemessenen Preisen anzubieten. Defekte Geräte müssen also nicht zwangsläufig neu gekauft werden, stattdessen wird eine Reparatur leichter und günstiger, womöglich steigen auch die Garantien und Lebensdauer der Produkte.

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