Deutschland steht nahezu still: Ab morgen, Mittwoch, dem 18.03., müssen flächendeckend, das heißt auch in Deutschlands ältester Stadt, öffentliche Einrichtungen, Kneipen, Sport- und Spielplätze sowie viele Geschäfte bis auf Weiteres ihre Türen schließen.
Dazu zählen
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (Indoor und Outdoor)
- Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
- alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.
Restaurants bleiben weiterhin geöffnet, jedoch sind diese frühestens ab 6 Uhr zu öffnen, die Schließung muss spätestens ab 18 Uhr erfolgen. Zusätzlich soll bei den Tischen eine Abstandsregelung eingehalten sowie eine Reglementierung der Besucherzahl und Maßnahmen sowie Hinweise zur Gästehygiene garantiert werden.
Darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie touristische Reisen jeglicher Art ab dem morgigen Tag untersagt. Dazu zählen auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Zur weiteren Grundversorgung der Bevölkerung sind der Einzelhandel für Lebensmittel sowie Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel nicht von der Schließung betroffen. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf Weiteres ausgesetzt werden.
Eine Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter strengen Hygiene- und Zutrittsauflagen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Außerdem bleiben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens – unter Beachtung der höheren hygienischen Anforderungen – geöffnet.
Aktuelle Informationen gibt's auf corona.rlp.de und hier sowie unter trier.de.