Stadtleben

Lockdown bis 07. März verlängert, Frisöre und Schulen öffnen früher

Maßnahmen aus Sorge vor Corona-Mutationen

Der bundesweite Lockdown geht erneut in die Verlängerung. Während die Grundschulen in Rheinland-Pfalz am 22. Februar in den Wechselunterricht starten, gibt es weitere Öffnungen zunächst nur für Friseure.

Um die neue Lage durch die gefährlichen und sich schneller verbreitenden Coronavirus-Mutationen im Griff zu behalten, wurde beim gestrigen Bund-Länder-Gipfel beschlossen, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 07. März zu verlängern.

Für Schüler*innen der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie Schüler*innen der Unterstufe der Förderschulen gilt ab dem 22. Februar wieder der Präsenzunterricht. Dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird Wechselunterricht stattfinden. Die Maskenpflicht im Klassenraum gilt weiterhin. Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird indes der Fernunterricht fortgesetzt. Sobald es die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen alle Jahrgänge wieder in den Wechselunterricht kommen. Die Möglichkeit zur Notbetreuung bleibt bis auf Weiteres bestehen. Schüler*innen vor Abschlussprüfungen können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden. Vermehrt sollen an Schulen Schnelltests zum Einsatz kommen. Bei den Kitas wird sich vorerst nichts ändern.

Bei Friseursalons gibt es hingegen eine der wenigen Lockerungen. Diese dürfen "vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene" demnach am 01. März wieder ihre Salontüren öffnen. Voraussetzung für die Öffnungen sind die Hygienevorschriften, eine Reservierungspflicht sowie das Tragen von Masken.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sieht der Bund-Länder-Beschluss darüber hinaus einen möglichen nächsten Öffnungsschritt vor. Dann sollen Geschäfte mit Begrenzungen, d.h. ein Kunde pro 20 Quadratmeter, wieder öffnen dürfen, ebenso Kultureinrichtungen wie Museen und Galerien sowie sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe. Bezüglich der Öffnung von Hotels und Gastronomie heißt es in dem Beschluss, Bund und Länder arbeiteten "weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe".

Selbstverständlich gelten auch weiterhin die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nach der AHA-Formel: Abstand, Hygiene und Alltag mit Maske. Im privaten Kontakt gilt nach wie vor: ein Hausstand plus eine weitere Person.

Die aktuell geltende Corona-Verordnung soll für den Februar entsprechend verlängert werden, die neue Verordnung soll schließlich ab dem 01. März gelten. Bis zur nächsten geplanten Bund-Länder-Sitzung am 03. März wird intensiv an einer Öffnungsstrategie gearbeitet.

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