„Nach intensiven wissenschaftlichen Beratungen und langen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern haben wir beschlossen, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: Wir haben uns auf Lösungen verständigt, die wirksam, angemessen und alltagstauglich sind. Dazu gehören: Weniger Kontakte durch Mobilität. Durch mehr Homeoffice und erneute Verlängerung des Fernunterrichts werden wir die Publikumsströme im öffentlichen Personenverkehr weiter reduzieren, sodass die Mindestabstände eingehalten werden können. Durch eine Anhebung des Schutzstandards bei Mund-Nasenbedeckungen beim Einkaufen und im ÖPNV werden wir auch den Eigenschutz erhöhen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Pressekonferenz.
Grund für die Verlängerung des Lockdowns seien unter anderem die Sorgen um mögliche Auswirkungen einer Covid-Mutation. Obwohl diese in Deutschland noch wenig sequenziert sei, warnen Experten vor der deutlich erhöhten Ansteckungsgefahr. In England, Irland und Portugal verursachte die Mutation bereits einen rapiden Anstieg der Fallzahlen und damit eine Überforderung des Gesundheitssystems.
Schulen
Rheinland-Pfalz setzt die Präsenzpflicht bis zum 14. Februar aus. Für die Klassen 1 bis 4 soll ab dem 14. Februar jedoch ein Wechselunterricht angeboten werden. Präsenzpflicht besteht dabei jedoch auch nicht.
Wirtschaftshilfen
Die Zugangsvoraussetzungen für Wirtschaftshilfen sollen vereinfacht werden und schneller ausgezahlt werden. Gleichzeitig sollen die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige angehoben werden.
Alten- und Pflegeeinrichtungen
In Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt bereits eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher. Die FFP2-Pflicht für Besucher wird nun auch auf die Mitarbeiter ausgeweitet.
Kontaktbeschränkungen
Im privaten Kontakt gilt weiterhin: ein Hausstand plus eine weitere Person. Dabei wird die Bevölkerung gebeten, die Zahl der Haushalte, aus der die weitere Person kommt, möglichst konstant zu halten.
Maskenpflicht
In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmittel gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder virenfilternden Masken, wie z.B. FFP2-Masken.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März gilt, werden Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Ist dies nicht möglich, muss weiterhin auf Abstände geachtet werden. Ist auch das nicht möglich, muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Um die Fahrgastzahl im ÖPNV zu reduzieren und die "Rush Hour" zu entzerren, werden Arbeitgeber zusätzlich aufgefordert, flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen.