Eigentlich sollte die von Verkehrsminister Andreas Scheuer initiierte neue Straßenverkehrsordnung durch den klar definierten Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern und erhöhte Geldstrafen für „Autoposer“ ein großer Erfolg werden. Eigentlich, denn die auch von Seiten der Politik bezeichnete „Führerscheinfalle“ stieß den meisten Autofahrern sauer auf.
Grund für die massive öffentliche Kritik ist eine unverhältnismäßige Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. So reichen aktuell bei Ersttätern schon 21 km/h zu viel innerorts und 26 km/h zu viel außerorts für ein einmonatiges Fahrverbot aus. In der alten StVO war das bei 31 bzw. 41 km/h der Fall. Eine Petition zur Änderung der „Führerscheinfalle“ unterzeichneten bis heute mehr als 160.000 Menschen.
Fahrverbot kann umgangen werden
Nun gibt es jedoch Entwarnung durch mehrere Juristen: Die StVO-Novelle enthalte formale Fehler und sei deshalb zumindest in Teilen unwirksam. So verstoße die neue Verordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes. Dabei hätte schon ein einfacher schriftlicher Verweis auf Paragraph 26a Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ausgereicht, um die Verordnung rechtens zu machen – ein Fehler, der bereits Scheuers Vorgänger Peter Ramsauer passierte.
Durch diesen formalen Fehler sind die aktuellen Gesetze zwar nicht vollständig nichtig, doch laut mehreren Juristen sind Fahrverbote mit Verweis auf die Unwirksamkeit der Verordnung gerichtlich mit guten Chancen anfechtbar.
Ministerium plant Änderungen
Auch Verkehrsminister Scheuer ist wohl die Lücke in der Verordnung bewusst. So kritisierte Scheuer selbst – auch aufgrund der Kritik – bereits Mitte Mai die eigenen Gesetze zur Geschwindigkeitsüberschreitung und versprach eine Abminderung bzw. Änderungen der StVO, die aufgrund der formalen Fehler ohnehin nötig ist.