Stadtleben

Was ist an Silvester erlaubt, was nicht?

Corona-Regeln rund um den Jahreswechsel

Erstellt am 30.12.2020

Kein Feuerwerk, Kontaktbeschränkungen und Anstoßen verboten: So außergewöhnlich wie das zurückliegende Jahr sind auch die Silvesterfeierlichkeiten 2020. Doch was genau darf man am letzten Tag des Jahres und was nicht? Und wie teuer ist ein Verstoß? Wir klären euch auf.

In Rheinland-Pfalz gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wie bereits den ganzen Dezember. Das bedeutet, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Bei einem Verstoß kann von jedem Beteiligten 100,- Euro Bußgeld gefordert werden.

Zudem ist es untersagt, sich zum Feiern mit anderen auf der Straße zu treffen, denn für den Silvesterabend und am darauffolgenden Neujahrstag gilt ein zusätzliches An- und Versammlungsverbot. Wenn man erwischt wird, kostet es 100,- Euro pro Person. Ein Initiator der Versammlung muss sich sogar auf 500,- Euro Strafe gefasst machen.

Da der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit seit dem 16. Dezember verboten ist, ist es nicht erlaubt, in der Silvesternacht mit Familie, Bekannten oder Nachbarn vor der Haustür auf das neue Jahr anzustoßen. Bei Missachtung wird eine Strafe von 100,- Euro fällig. Eine solche Gebühr fällt übrigens auch beim Trinken von Alkohol im ÖPNV an.

Sowohl für Feuerwerk als auch für Böller gilt: Auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen ist das Zünden von diesen komplett verboten. Dazu gehört auch öffentlich veranstaltetes Feuerwerk. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld von 500,- Euro zahlen. Weil Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände weder verkauft noch erworben werden dürfen, fällt das heimische Feuerwerk in diesem Jahr aus. Auch falls jemand noch eine Rakete von vergangenem Jahr zuhause hat: Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten.

Zwar dürfen Restaurants und Bars seit dem 02. November nicht mehr öffnen, um Gäste vor Ort zu bewirten, jedoch ist es weiterhin – also auch an Silvester – erlaubt, Essen zum Abholen und Liefern anzubieten. Eine Übersicht findet ihr hier. Gastronome, die dennoch Gäste bewirten, müssen mit einem Bußgeld von 5.000,- Euro rechnen. 

Denjenigen, die den Jahreswechsel normalerweise in sonnigeren Gefilden verbringen, sei gesagt: Auch wenn es weder ein Reiseverbot innerhalb Deutschlands noch ins Ausland gibt, man also theoretisch an Silvester verreisen darf, rät die Bundesregierung von nicht notwendigen Reisen ab. Darüber hinaus gelten aktuell für viele Länder Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie. 

Weil die Polizei zum Jahreswechsel verstärkt die Einhaltung der Vorgaben zur Corona-Bekämpfung kontrollieren wird, wurden die Stärken der Dienstgruppen an Silvester deutlich erhöht.

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