Stadtleben

Corona: Verschärfung der Maßnahmen ab 04. Dezember

Zusätzlich massiver Ausbau der Impfkampagne

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut Verschärfungen beschlossen. Die Maßnahmen der seit dem 24. November geltenden, sich an der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientierenden Corona-Verordnung wurden nochmals erweitert und treten ab Samstag, dem 04. Dezember, in Kraft. Hoffnung setzt man auch auf den neuen Bund-Länder Krisenstab für eine gemeinsame Impfkampagne.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte nach dem Gespräch der Länderchefs- und chefinnen mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel und dem kommenden Bundeskanzler Olaf Scholz: "Die Lage ist sehr ernst. Eine neue noch ansteckendere Corona-Variante und ein Impfschutz, der schneller nachlässt, als angenommen, stellen uns auch in diesem Winter vor eine große Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gelingen kann. Die Landesregierung wird die Schutzmaßnahmen nochmals erhöhen und die Impfung weiter forcieren. Wir brauchen auch wieder die Solidarität und die Disziplin der Bürger und Bürgerinnen. Auch wenn in Rheinland-Pfalz die Situation noch besser ist als in manch anderen Ländern, so sehen wir auch, dass die Inzidenzen überall ansteigen und die Belastung in den Krankenhäusern vielerorts an eine Grenze kommt. [...] Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden. Deshalb wollen wir in einem Akt der nationalen Solidarität dafür sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird."

Ab 04.12.2021 wird in Rheinland-Pfalz die "2G-plus-Regel" ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die "2G"-Regel. Diese gilt fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich. Personen, die eine Booster-Impfung hinter sich haben, sind derweil von der Testpflicht bei "2G-plus" befreit. 

Nicht-geimpfte Menschen müssen derweil ihre Kontakte im öffentlichen Raum beschränken. Der Aufenthalt wird nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands zulässig sein, wobei Minderjährige bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. 

Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt. Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige teilnehmen. Für sie gilt die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien mit "2G"-Regel dürfen zusätzlich nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Hierbei gilt Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. Dazu zählen auch die Weihnachtsmärkte.

Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten. Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie maximal 25 Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen. In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.

Zusätzlich wurde beschlossen, gemeinsam mit dem Bund-Länder-Krisenstab die Impfkampagne massiv auszubauen und bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende zu erreichen. Zur schnelleren Umsetzung können Ärzte kurzfristig Impfungen an Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte delegieren.

Ihr möchtet euch testen lassen? Eine Übersicht der Testmöglichkeiten in Trier findet ihr hier.

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